Die Nutzung einer Dienstleistungseinrichtung (Lebensmittelproduktionslabor); die Entwicklung und Gestaltung von Restaurants, Hotels und öffentlichen und privaten Orten; der Erwerb verschiedener Immobilien und die Beteiligung an Immobilienprojekten (ausgenommen alle Aktivitäten, die durch das LFAIE verboten sind). Die Gesellschaft kann im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE): alle finanziellen, gewerblichen oder industriellen, mobilen oder immobilienbezogenen Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, ausüben; an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, teilnehmen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland gründen; Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren.