Die Gesellschaft hat den Zweck, öffentliche Betriebe wie Cafés, Bars und Restaurants zu betreiben, den Handel mit Getränken (mit oder ohne Alkohol) und Speisen zum Verzehr vor Ort, zum Mitnehmen oder zur Lieferung. Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland, direkt oder indirekt in Zusammenhang mit ihrem Zweck, alle finanziellen, kommerziellen, mobilen und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen und Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.