Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes sowie die Ausführung von landwirtschaftlichen Arbeiten für Dritte. Die Gesellschaft kann an allen Unternehmen Beteiligungen erwerben, alle Geschäfte betreiben und alle Funktionen ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient. Sie kann landwirtschaftliche Liegenschaften im Rahmen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht und ausserhalb der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte erwerben.