In der Schweiz und im Ausland: der Betrieb von öffentlichen Einrichtungen wie Cafés, Restaurants, Weinkellern und Zigarrenläden oder ähnlichen Unternehmen; der Kauf, Verkauf, die Vermarktung, die Verteilung, der Import und der Export von Weinen und Zigarren sowie alle Produkte in Verbindung mit der Gastronomie. Die Gesellschaft kann sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobilen und immobilienbezogenen (ausgenommen die durch das Geldwäschereigesetz verbotenen) Operationen, in der Schweiz und im Ausland, durchführen, die sich direkt oder indirekt auf das Hauptziel beziehen. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch Kredite an ihre Gesellschafter gewähren und/oder sich solidarisch verpflichten, bürgen oder für gewährte Kredite einstehen.