Montage und Betrieb von Aufzügen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, sowohl in eigenem Namen als auch im Namen von Dritten, alle kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Geschäfte (mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verbotenen Geschäfte) durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, Beteiligungen an allen kommerziellen, industriellen oder finanziellen Unternehmen (mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verbotenen Geschäfte) erwerben, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interventionsmaßnahmen zugunsten von Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten zu treffen, sowie Darlehen oder Garantien an Gesellschafter, Konzerngesellschaften oder Dritte zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.