Die Übernahme von direkten und indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft und die damit verbundenen Transaktionen. Im Hinblick auf die Übernahme von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz erfolgt diese mit ausschließlich kommerzieller Zweckbestimmung. Sie kann sowohl in eigenem Namen als auch im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobilientransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind, und sich in jeder Form für alle ähnlichen Unternehmen interessieren. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.