Alle Immobiliengeschäfte, sei es Erwerb, Halten, Verwaltung, Bau, Vermietung, Vermittlung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte: Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, alle mobilen und immobilen Geschäfte durchführen, Garantien bereitstellen, Bürgschaften übernehmen, den Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.