Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Immobiliengeschäfte, wie Kauf, Verkauf und Verwaltung, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind, zu tätigen. Die Gesellschaft kann:
- jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle Tätigkeit, sowohl im beweglichen als auch im unbeweglichen Vermögen, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.