Die Gesellschaft hat zum Zweck die Halterung und Verwaltung von Finanzbeteiligungen. Die Gesellschaft kann ihren verbundenen Unternehmen in Sachen Buchhaltung und administrativer Verwaltung assistieren. Sie kann ihren Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen Darlehen gewähren. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle anderen Tätigkeiten jeder Art, insbesondere finanzieller, kommerzieller, industrieller, mobiliarer und immobilierer Natur, ausführen, die mit ihrem Hauptzweck übereinstimmen, mit Ausnahme von Immobilien, die dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer unterliegen, in der Schweiz und im Ausland, direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck verbunden. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten. Sie kann auch an jeder Gesellschaft teilnehmen, Honorare und Kommissionen erwerben oder bezahlen, Verträge und Aufträge in verschiedenen Ländern aushandeln und ausführen.