Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung eines Landschaftsbauunternehmens; die Gestaltung, Anlage und Pflege von Gärten; alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme derjenigen, die durch das LFAIE verboten sind), in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren.