Die Gesellschaft hat zum Zweck den Bau und die Ausstattung von Veranstaltungsräumen. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft direkt oder indirekt alle kommerziellen und finanziellen Operationen in der Schweiz und im Ausland durchführen und direkt oder indirekt an allen Unternehmen teilnehmen, die mit ihrem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.