Die Gesellschaft hat zum Zweck, an Unternehmen teilzunehmen, Unternehmen zu erwerben und die geschaffenen und erworbenen Beteiligungen zu verwalten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit erforderlich sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken teilnehmen, solche Unternehmen erwerben oder finanzieren und alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit erforderlich sind.