Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen, und alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren.