Die Übernahme von Revisionsmandaten und Treuhandmandaten. Die Übernahme von Buchhaltung, die Verwaltung von Gesellschaften, Vermögen und Liegenschaften, die Revisionen und Gutachten, die steuerliche Beratung und die Vertretung gegenüber der Steuerverwaltung und anderen Behörden, die Testamentsvollstreckungen, die Gründung von juristischen Personen, Liquidationen, private und gerichtliche Vergleiche, die Übernahme von Gesellschaftssekretariaten, die finanzielle Planung von Gesellschaften und öffentlichen Institutionen, der Inkassodienst für Dritte. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen gleicher Art teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen.