Der Handel mit Rohstoffen, insbesondere mit landwirtschaftlichen und Nahrungsmittelprodukten, sowie alle damit verbundenen Finanzgeschäfte. Das Unternehmen kann finanzielle Unterstützung, einschließlich Kredite, Finanzierungen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten in jeder Form, insbesondere durch Pfandrechte oder Abtretungen, zu Zwecken der Vermögenssicherung an jede verbundene Gesellschaft (d. h. direkte oder indirekte Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Schwestergesellschaften, direkte oder indirekte Muttergesellschaften oder jede andere verbundene Gesellschaft) gegen Vergütung oder unentgeltlich gewähren. Das Unternehmen kann auch Kredite, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten in jeder Form an Dritte gewähren.