Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich der Überwachung und Sicherheit von beweglichen und unbeweglichen Gütern aller Art (Privat- und Geschäftshäuser, industrielle Anlagen und Betriebe, Warenlager, Hangars, private oder öffentliche Räume usw.); Verhütung von Brand- und Einbruchgefahren sowie allgemeine Störungen des Besitzes durch die Erarbeitung von Sicherheits- und Evakuierungsplänen für alle öffentlichen oder privaten Orte; Organisation und Bereitstellung eines Ordnungs- und Kontrolldienstes sowie anderer Funktionen bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen aller Art; Organisation des Transports von Geldern und Werten; Durchführung des Personenschutzes (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).