Die Gesellschaft hat zum Zweck: den Erwerb, das Halten und die Beteiligung an allen Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, sowie die Verwaltung und Führung von Unternehmen. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; b) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.