Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an anderen Unternehmen (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte) zu halten, um eine einheitliche Geschäftsführung sicherzustellen sowie Darlehen oder Vorschüsse an die Gesellschafter, Aktionäre oder an Dritte zu gewähren. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit sowohl in der Schweiz als auch im Ausland ausüben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Finanz-, Handels-, Mobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.