A) die Prozesse der Unternehmensführung, des Risikomanagements und der Kontrolle zu bewerten, wobei diese Bewertung insbesondere die 1) Zuverlässigkeit und Integrität der finanziellen und operativen Informationen, 2) die Effizienz und Effektivität der Geschäftsprozesse und Programme, 3) den Schutz der Vermögenswerte und Informationen sowie 4) die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Regeln, Verfahren und Verträgen umfasst; B) die Leistungsindikatoren der Programme zu überwachen und in diesem Rahmen insbesondere die Zuverlässigkeit ihrer Berechnung und ihre Relevanz zu überprüfen; C) Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität der in den Buchstaben A und B genannten Systeme und Prozesse abzugeben; D) regelmäßig über die zur Behebung der festgestellten Funktionsstörungen unternommenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.