Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, ihren Mitgliedern preiswerte Wohnräume gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Wohnbaufinanzierung und des Wohnungseigentums sowie den entsprechenden kantonalen und kommunalen Bestimmungen zu verschaffen und diese durch gemeinsame Anstrengungen und Mitverantwortung in gutem Zustand zu erhalten. Sie verpflichtet sich, Wohnräume für alle Bevölkerungsschichten, insbesondere für Einzelpersonen, Familien, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und ältere Menschen, anzubieten. Sie fördert ein Zusammenleben auf der Grundlage sozialer Verantwortung und gegenseitiger Solidarität und unterstützt in ihren Räumlichkeiten genossenschaftliche Aktivitäten. Die Genossenschaft kann Bauland und Immobilien erwerben, Baurechte errichten sowie bestehende Gebäude, die dem Zweck der Genossenschaft entsprechen, sanieren, erneuern und umbauen. Der Verkauf von Grundstücken oder die Abtretung von Baurechten ist zulässig, unter Ausschluss jeglicher spekulativer Absichten. Die Genossenschaft kann den Auftrag für die Planung und Bauleitung von Instandhaltungs-, Sanierungs- und Bauprojekten für die Genossenschaft selbst übernehmen. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden auch Räume für kommerzielle Aktivitäten und Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus kümmert sich die Genossenschaft um die Verwaltung, Verwaltung und Vermietung von Wohnungen auf der Grundlage von kostengerechten Mieten. Es wird eine Regelung erlassen, die die Kriterien für die Zuweisung von Wohnungen und die Verwaltung von Räumlichkeiten sowie die wirtschaftlichen Vergünstigungen, die die Mitglieder der Genossenschaft bei der Anmietung von Wohn- oder Gewerberäumlichkeiten erhalten können, im Detail festlegt. Die Gesellschaft kann an allen Institutionen, Gesellschaften und Unternehmen teilnehmen, soweit dies der Erreichung ihres Zwecks dient. Die Gesellschaft kann jede andere Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht.