1. Der Zweck der Genossenschaft besteht darin, durch gemeinsames Handeln die Beschäftigungsbedingungen ihrer Mitglieder, die Musiker und Musikerinnen sowie andere kulturelle Akteure sind, die an musikalischen Darbietungen mitwirken (z.B. Techniker und Technikerinnen), insbesondere durch die Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen durch eine faire Entlohnung, zu verbessern und dadurch auch die guten Praktiken in der Kulturwelt zu stärken. Zu diesem Zweck kann sie: a) Dienstleistungen von Musikern und Musikerinnen sowie anderen kulturellen Akteuren anbieten; b) Musiker und Musikerinnen sowie andere kulturelle Akteure durch Arbeitsvertrag einstellen, um ihnen musikalische Darbietungen bei Partnern und Vertragspartnern zu übertragen; c) Musiker und Musikerinnen sowie andere kulturelle Akteure mit Partnern und Unternehmen aus dem Musikbereich in Kontakt bringen; d) alle anderen Geschäfte durchführen, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, insbesondere Agentur- und/oder Vermittlungstätigkeiten. 2. Die Genossenschaft ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.