Die Gesellschaft hat zum Zweck die Verlegung von Unterzügen und Trennwänden; alle Arbeiten im Bereich des Bauwesens. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräußern (mit Ausnahme von Tätigkeiten, die durch das AIG verboten sind), alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind, sei es direkt oder indirekt. Die Gesellschaft kann Garantien gewähren, Darlehen oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.