Förderung des Gemeinnützigen im gesellschaftlichen Leben durch Schaffung der materiellen und rechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung uneigennütziger Initiativen im Dienste sozialer Gestaltungen, im einzelnen durch die Ermöglichung und Unterstützung von Impulsen in allen Bereichen sozial-hygienischer Tätigkeit wie Förderung des sozialen Bewusstseins, Sozial-Politik, Gemeinschaftsbildung, soziale Dreigliederung, Volksbildung Sozialpädagogik, Sozialtherapie und Heilpädagogik, biologisch-dynamische Landwirtschaft, leibliche, seelische und geistige Gesundheit, Hygiene und Ernährung, Forschung in obengenannten Bereichen sowie auf den Gebieten von Ökologie und alternativer Technik und Förderung von Kultur und Wissenschaft.