Der ausschließliche Zweck der Immobilien-SICAV besteht in der Verwaltung ihres Vermögens oder ihrer Teilfonds in Form eines kollektiven Kapitalanlage gemäß LPCC und ihren Verordnungen (Gesetzgebung über kollektive Kapitalanlagen) sowie in der Bildung des Aktienkapitals der Anleger und der Vertriebsaktivität ihrer Anlegeraktien. Die SICAV investiert die Anleger-Teilfonds in die in Art. 59 LPCC vorgesehenen Anlagen, insbesondere: a. in Immobilien und deren Zubehör; b. in Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren Zweck ausschließlich der Erwerb und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung ihrer Immobilien ist, sowie in Forderungen gegen solche Gesellschaften, sofern der Immobilienfonds mindestens zwei Drittel des Kapitals und der Stimmen hält; c. in Anteile anderer Immobilienfonds sowie in börsennotierte Immobilien-Investmentgesellschaften bis zu 25% des Gesamtvermögens des Fonds; d. in ausländische Immobilienwerte, sofern deren Wert zufriedenstellend bewertet werden kann. Die Immobilien-SICAV kann darüber hinaus ihr gesamtes Vermögen oder das Vermögen ihrer Teilfonds im Rahmen der durch die Anlagevorschriften genehmigten Höhe anlegen. Die Anlagepolitik und ihre Einschränkungen sowie die Anlage-Techniken und -Instrumente sind in den Anlagevorschriften detailliert geregelt. Der Unternehmer-Teilfonds der Immobilien-SICAV investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere (Geldmarktfonds, kurzfristige Anleihen, Bargeld usw.). Die Immobilien-SICAV ist andererseits berechtigt, das für die direkte Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche mobile und immobile Vermögen zu erwerben. Die Immobilien-SICAV kann im Rahmen der gesetzlichen Grenzen alle Maßnahmen ergreifen und alle Geschäfte durchführen, die sie für zweckmäßig und angemessen hält, um ihren Zweck zu erreichen.