Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Architekturbüros und die Ausführung aller Arbeiten und Aufträge im Zusammenhang mit der Architektur. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder analoges Ziel verfolgen, sowie alle finanziellen oder kommerziellen, mobilien oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.