Der Zweck der Gesellschaft ist: Die Beratung für private und geschäftliche Veranstaltungen, insbesondere die Gestaltung, Planung, Organisation und Dekoration von Veranstaltungsorten. Die Gesellschaft kann alle Handlungen kommerzieller, finanzieller, industrieller und immobilienbezogener Art durchführen, innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung (Fonds für Betriebsstätten, Art. 2 Abs. 2, lit. a) LAFE) auferlegten Grenzen, die als notwendig oder opportun für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erachtet werden, einschließlich der Gründung von Niederlassungen oder der Beteiligung an anderen Gesellschaften in der Schweiz oder im Ausland.