Die Gesellschaft hat zum Zweck, an jedem kommerziellen, industriellen, Dienstleistungs-, Finanz- oder Immobiliengeschäft teilzunehmen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann ferner: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, (mit Ausnahme von durch das BWG verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an Gesellschafter, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, Schwestergesellschaften oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen oder die des Konzerns, dem sie angehört, fördert; jede Tätigkeit der Zentralisierung von Finanzmitteln (Cash-Pooling) für Rechnung des Konzerns, dem sie angehört, ausüben; Patente, Marken, Lizenzen, Fabrikationsverfahren und Rechte des geistigen Eigentums erwerben, entwickeln, verwalten und nutzen.