Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und Investitionen sowie anderen beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten, vorausgesetzt, dass die in der Schweiz gelegenen Immobilien ausschließlich einer gewerblichen Nutzung dienen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären und den ihr direkt oder indirekt verbundenen Gesellschaften Darlehen gewähren, mit oder ohne Sicherheiten, und ihnen andere Leistungen erbringen, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung. Sie kann ihnen auch finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Absicherung der Verpflichtungen dieser Aktionäre oder Gesellschaften gewähren, mit oder ohne Gegenleistung.