Die Gesellschaft hat den Zweck, die Kunstsammlung der Familie Pfulg zu verwalten, die in der Sammlung vertretenen Künstler zu fördern, dieses Kunstvermögen möglichst lange zu erhalten, die Sammlung der Öffentlichkeit durch alle geeigneten Mittel bekannt zu machen und somit ihre Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Die Gesellschaft kann Kunstwerke, die ihr gehören, sammeln, kaufen, verkaufen und vermieten. Sie kann Museen oder kulturellen Einrichtungen Spenden machen. Sie kann an jeder Ausstellung oder kulturellen Veranstaltung teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung steht. Die Gesellschaft kann alle Zuwendungen, Vermächtnisse, Erbschaften erhalten, die gemäß dem Willen des Spenders oder Testamentsvollstreckers in veräußerliche Güter umgewandelt werden. Die Gesellschaft kann die Ausstellungen der Familiensammlung organisieren und verwalten, deren Mitglieder der Familie gehören, und sie kann die potenziellen Einnahmen daraus erzielen. Sie kann diese Sammlung, die sich im Besitz der Familie befindet, ebenso fördern wie die Werke, die ihr gehören. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen und ihre Entwicklung begünstigen oder erleichtern. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft, direkt oder indirekt, alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte in der Schweiz und im Ausland tätigen und, direkt oder indirekt, an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, die mit ihrem Gesellschaftszweck in Verbindung stehen, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Sie kann Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Die Gesellschaft kann alle Arten von geistigen Eigentumsrechten besitzen sowie Lizenzen für diese Rechte erteilen.