Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an allen Arten von Handels-, Finanz-, Industrie- und Immobilienunternehmen in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte, unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft in der Schweiz nur Beteiligungen an Immobiliengesellschaften mit ausschließlich kommerzieller Zweckbestimmung halten darf. Sie kann zudem für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, und sich in allen Formen für ähnliche Unternehmen interessieren, insbesondere durch den Erwerb von Beteiligungen an ähnlichen Unternehmen. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.