Das Halten, Verwalten und Ausnutzen von Marken auf internationaler Ebene. Die Verwaltung von Verkaufsstellen für Bekleidungs-, Brillen-, Leder-, Schuh- und Taschenartikel; der Kauf, die Sanierung, der Bau, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung vorgegebenen Grenzen (Unternehmensanlagefonds, Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE). Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, industriellen und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen und darüber hinaus kann sie, in nicht vorherrschender und rein accessorischer und instrumenteller Weise und unter Ausschluss jeglicher Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit, Finanz- und Wertpapiergeschäfte tätigen, Bürgschaften, Garantien und Sicherheiten auch zugunsten von Gruppengesellschaften gewähren sowie, ausschließlich zu Investitionszwecken und nicht zur Platzierung, Beteiligungen an schweizerischen und ausländischen Gesellschaften mit ähnlichem, verwandtem oder damit verbundenem Zweck übernehmen. Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielen wie den gesellschaftlichen übernehmen, und zwar durch Geschäfte, die von der Verwaltung als notwendig oder nützlich für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erachtet werden. Die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks kann auch durch Tochter- oder assoziierte Gesellschaften, durch die Vermietung von Unternehmen oder Teilen davon oder durch die Beteiligung an temporären Unternehmensgruppen oder durch Assoziationen in Form von Beteiligungsverhältnissen erfolgen. Die Gesellschaft kann alle notwendigen Schritte unternehmen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen.