Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen und eines Catering-Service sowie den Import aller Produkte im Zusammenhang mit ihrem Zweck. In der Schweiz und im Ausland kann sie Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle kommerziellen, finanziellen, industriellen, mobiliären oder immobiliären Geschäfte durchführen, ausgenommen jene, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.