Die direkte und indirekte Beteiligung an allen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft. Bei Immobilienbeteiligungen in der Schweiz werden diese auf eine ausschließlich gewerbliche Nutzung beschränkt, gemäß dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BstgG). Sie kann, sei es für eigene Rechnung, sei es für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, mobilen oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Gesellschaftszweck beziehen und sich in jeder Form an ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen.